ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN GEPROCON GMBH

DIENSTLEISTUNGEN

§ 1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Für die Dienstleistungen der Geprocon GmbH gelten diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht durch Ergänzungen oder Änderungen schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Eine stillschweigende Änderung schriftlicher Vereinbarungen ist ausgeschlossen. 

§ 2 UNSERE LEISTUNGEN

2.1 Wir erbringen für unseren Kunden unabhängig und weisungsfrei beauftragte Dienstleistungen. Die Firma Geprocon schuldet dem Kunden weder einen konkreten Erfolg, noch garantiert er diesen. Umsetzungen von vorgeschlagenen Maßnahmen werden in alleiniger Verantwortung durch den Kunden getroffen. 

§ 3 MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

3.1 Der Kunde wird die Geprocon GmbH nach Kräften unterstützen, um eine erfolgreiche Ausführung der definierten Aufgabenstellung zu ermöglichen. Hierzu stellt er der Geprocon GmbH alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Bestimmungen und Mittel zur Verfügung. Er benennt einen Ansprechpartner im Unternehmen, der bevollmächtigt ist, rechtswirksame Entscheidungen zu treffen. 

3.2 Für Fehler, die auf das Fehlen derartiger Unterstützungsmittel zurückzuführen sind, haftet der Kunde. 

§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Die Geprocon GmbH stellt die Summe aller angefallenen Stundensätze / Spesenabrechnungen / Kosten, rückwirkend zum Kalendermonat des Einsatzes in Rechnung. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei unserem Kunden ohne Abzug fällig. 

4.2 Sämtliche Preise sind Nettobeträge und gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls anfallenden lokalen Steuern. 

4.3 Bei Zahlungsverzug nach erfolgter Zahlungserinnerung sind wir ohne vorherige Ankündigung berechtigt, unsere Tätigkeiten einzustellen. Ein dadurch entstandener oder gegebenenfalls entstehender Schäden ist von uns nicht zu ersetzen. Dies gilt auch bei eventueller Zahlungsfähigkeit des Kunden. Wir behalten uns vor, weitere Verzugskosten geltend zu machen. 

4.4 Eine vom Kunden veranlasste Stornierung des Auftrages ist bis zu 20 Arbeitstage vor Beginn der Leistung kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung sind von Seiten des Kunden folgende Kosten zu zahlen: 
Ab 14 Tag vor vereinbarten Beginn, 50% des Auftragswertes
Ab dem 5. Tag vor vereinbarten Beginn, 100% des Auftragswertes

§ 5 HAFTUNG

5.1 Die Geprocon GmbH übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von uns erbrachten Dienstleistungen, und zwar auch dann nicht, wenn wir die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Maßnahmen begleiten. 

5.2 Wir haften gegenüber unseren Kunden nur für Schäden, soweit diese durch mangelhafte Ausführung des Vertrages vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 

5.3 Die Geprocon GmbH haftet nicht für etwaige Verluste des Kunden. 

5.4 Es gilt deutsches Recht. Soweit für ausländische Kunden anderes Recht anzuwenden wäre, wird dies ausgeschlossen.

§ 6 VERSCHWIEGENHEITSPFLLICHT, GEHEIMHALTUNG

6.1 Die Geprocon GmbH verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Verschwiegenheit. Alle geschäftlichen Informationen über den Kunden und dessen Geschäftspartner werden vertraulich behandelt. Die Geprocon GmbH verpflichtet sich, über entsprechende Informationen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiterhin Stillschweigen zu bewahren. 

6.2 Geschäftliche Unterlagen, die während der Vertragslaufzeit an die Geprocon GmbH gelangen, werden ordnungsgemäß aufbewahrt und unter Verschluss gehalten. Sämtliche Daten und Unterlagen werden bei Vertragende dem Kunden ausgehändigt oder gelöscht.  

§ 7 DATENSCHUTZ

7.1 Wir verpflichten uns, die anwendbaren gesetzlichen Datenschutzvorgaben, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten. Sofern wir in Kontakt mit personenbezogenen Daten kommen, werden wir diese im Sinne von § 11 Abs. 3 BDSG nur im Rahmen dr Weisung des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen.  

§ 8 ABWERBEVERBOT

8.1 Der Kunde und die Geprocon GmbH agieren in gegenseitiger Loyalität und sichern zu, eine Abwerbung von Personal einer Partei durch die jeweils andere, oder durch beauftragte Dritte zu unterlassen. Dies gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und darüber hinaus für eine Folgezeit von 12 Monaten. Bei Abwerbung von eigenem beziehungsweise vermittelten Personal wird eine Vertragsgebühr in Höhe von 70 Honorar- / Tagessätzen des abgeworbenen Personals in Rechnung gestellt. 

§ 9 SCHLUSSBESTIMMULNGEN / GERICHTSSTAND

9.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung ist Bruckmühl. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist anzuwenden. 

9.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vertragsbeziehungen mit dem Kunden ungültig sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen der Vertragsbeziehungen nicht berührt. In diesem Falle verpflichten sich die Vertragschließenden, eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzungen der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Dies gilt auch entsprechend, falls die Vertragsbeziehung eine regelwidrige Lücke enthält, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist. 

Stand: 2021